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Neue EU-Vorgabe für leichte Nutzfahrzeuge: Tachographenpflicht ab 1. Juli 2026 auch für Transporter im grenzüberschreitenden Verkehr

Ab Mitte 2026 müssen viele leichte Nutzfahrzeuge erstmals einen intelligenten Tachographen nutzen – sofern sie grenzüberschreitend unterwegs sind. Damit gelten für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen künftig größtenteils dieselben Regeln wie für große Lkw. Für Flottenbetreiber heißt das: informieren, nachrüsten, umstellen, digitalisieren.

  

Am 1. Juli 2026 beginnt eine neue Zeitrechnung für viele kleine und mittlere Unternehmen im europäischen Lieferverkehr. Denn ab diesem Datum gilt die Tachographenpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger), sofern sie gewerblich im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, bislang auf den klassischen Lkw-Fuhrpark ab 3,5 Tonnen beschränkt, weitet sich damit auf ein bislang nicht erfasstes Fahrzeugsegment aus. Für Flottenbetreiber bedeutet dies neue Herausforderungen – rechtlich, organisatorisch und technisch.

Hintergrund: Tachographenpflicht als Teil des EU Mobilitätspakets I

Die neue Regelung ist Bestandteil des sogenannten EU Mobilitätspakets I, das 2020 auf Ebene der Europäischen Union verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal im Gütertransport zu verbessern, den fairen Wettbewerb innerhalb der europäischen Logistikbranche zu stärken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Bereits seit August 2023 müssen neu zugelassene Lkw mit intelligenten Tachographen der zweiten Version (G2V2) ausgestattet sein. In zwei Schritten  folgten dann die aktuell in der europäischen Bestandsflotte eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die die neue Tachographengeneration bis zum August 2025 nachrüsten mussten. Nun folgt die letzte Phase der Umsetzung: Auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, zum Beispiel Transporter, Lieferwagen oder Vans, unterliegen ab Sommer 2026 der Tachographenpflicht.

  

Wichtig ist: Nicht die Fahrzeugklasse selbst entscheidet über die Pflicht, sondern der gewerbliche Einsatzzweck und die Art des Transports. Wer etwa regelmäßig Waren über Landesgrenzen hinweg transportiert oder innerstaatlich im Rahmen von Kabotage tätig ist, fällt unter die neue Regelung. Ausgenommen sind:

  

  • Rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung
  • Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist
  • Nicht-kommerzielle Einsätze
Die Umsetzung des EU Mobilitätspakets I geht jetzt in die letzte Phase.
Die Umsetzung des EU Mobilitätspakets I geht jetzt in die letzte Phase.

Was sich konkret ändert

Mit der neuen Vorgabe gelten für betroffene Unternehmen erstmals umfassende Dokumentations- und Ausrüstungspflichten. Leichte Nutzfahrzeuge müssen bis spätestens 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version, zum Beispiel mit dem VDO DTCO 4.1a oder höher, nachgerüstet werden. Der Einbau darf ausschließlich durch zertifizierte Fachwerkstätten erfolgen, die das System auch initial kalibrieren und mit einer sogenannten Unternehmenssperre versehen, um die Datenintegrität zu gewährleisten.

Der VDO DTCO 4.1a oder höher bietet sämtliche im EU Mobilitätspaket I vorgegebenen Funktionen.
Der VDO DTCO 4.1a oder höher bietet sämtliche im EU Mobilitätspaket I vorgegebenen Funktionen.

Parallel dazu müssen Flottenbetreiber ihre internen Abläufe anpassen: Tourenplanung, Personalmanagement und Datenarchivierung müssen künftig die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie weitere Regelwerke des EU Mobilitätspakets I berücksichtigen. Unternehmen sind verpflichtet, die Fahrer- und Fahrzeugdaten regelmäßig aus dem Tachographen herunterzuladen und mindestens zwölf Monate in einem geeigneten Archivierungssystem aufzubewahren. Auch die ordnungsgemäße Unterweisung des Fahrpersonals ist gesetzlich vorgeschrieben und Aufgabe des Flottenbetreibers.

  

Auf Fahrerseite entstehen ebenfalls neue Pflichten. Fahrerinnen und Fahrer müssen unter anderem eine gültige Fahrerkarte mitführen, um damit die Lenk- und Ruhezeiten konsequent aufzuzeichnen und bei Bedarf manuelle Nachträge erfassen zu können. Sie müssen die Daten bei Kontrollen auf Anforderung vorlegen und ihren Arbeitsgeber beim regelmäßigen Download der Tachographen- und Fahrerkartendaten unterstützen. In vielen Unternehmen ist dies mit zusätzlichen Schulungen verbunden – insbesondere dort, wo bisher kein Berührungspunkt mit dem Thema Tachograph bestand.

Technische Anforderungen: Was der neue Tachograph leistet

Der intelligente Tachograph der zweiten Version ist ein hochentwickeltes digitales System, das deutlich mehr leistet als nur das Zählen von Fahrstunden. Er erkennt automatisch Grenzübertritte mithilfe der OSNMA-authentifizierten Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, ermöglicht Fernabfragen durch Kontrollbehörden via DSRC-Funkmodul und dokumentiert sowohl Störungen als auch Manipulationsversuche rechtssicher. Eine Bluetooth-Schnittstelle erlaubt darüber hinaus die mobile Steuerung über Smartphone oder Tablet – etwa mithilfe der VDO Fleet App.

  

Zusätzlich zur Hardware brauchen Flotten die passende IT-Infrastruktur, um das volle Potenzial eines digitalen Flottenmanagements auf Basis der verlässlichen Tachographendaten, auch Trusted Data genannt, zu erschließen. Mit der Cloud-basierten Plattform VDO Fleet lassen sich alle Tachographen- und Fahrerdaten automatisiert auswerten, speichern und bei Bedarf exportieren. Das spart Zeit in der Verwaltung und reduziert den Aufwand bei Nachweispflichten. Besonders komfortabel wird das System in Kombination mit dem VDO Link: Die kleine Plug & Play-Telematiklösung wird einfach in die Frontschnittstelle des Tachographen gesteckt und überträgt alle Daten in Echtzeit – ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt.

Das VDO-Ökosystem vernetzt Tachographen, Flottenmanagement und Werkstatt nahtlos.
Das VDO-Ökosystem vernetzt Tachographen, Flottenmanagement und Werkstatt nahtlos.

Frühzeitig handeln zahlt sich aus

Für viele Flottenbetreiber ist der organisatorische Aufwand zunächst erheblich: Geräte müssen beschafft, Fahrzeuge umgerüstet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult werden. Gleichzeitig drohen empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung – bis zu 1.500 Euro in Deutschland, bis zu 3.328 Euro in Italien. Die Termine in zertifizierten Werkstätten sind zudem begrenzt, insbesondere kurz vor Fristablauf. Deshalb rät AUMOVIO dazu, die Nachrüstung rechtzeitig zu planen. Wer bereits 2025 mit der technischen und organisatorischen Vorbereitung beginnt, vermeidet Engpässe und legt den Grundstein für eine reibungslose Umstellung. Auch das Fahrpersonal sollte frühzeitig eingebunden und geschult werden, um Unsicherheiten im Betriebsalltag zu vermeiden.

  

Trotz aller Aufwände bietet die verpflichtende Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Version für leichte Nutzfahrzeuge auch Chancen. Durch die präzise Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrzeugdaten wird die Tourenplanung effizienter, Leerfahrten lassen sich reduzieren, und die rechtssichere Dokumentation sorgt für Vertrauen – sowohl bei Kunden als auch bei Kontrollbehörden. Nicht zuletzt trägt der digitale Wandel dazu bei, Flotten wirtschaftlicher, transparenter und nachhaltiger zu betreiben.

Sören Pinkow

Sören Pinkow


Mediensprecher Autonomous Mobility und Commercial Vehicles


+49 69 7603-8492