Ab Mitte 2026 müssen viele leichte Nutzfahrzeuge erstmals einen intelligenten Tachographen nutzen – sofern sie grenzüberschreitend unterwegs sind. Damit gelten für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen künftig größtenteils dieselben Regeln wie für große Lkw. Für Flottenbetreiber heißt das: informieren, nachrüsten, umstellen, digitalisieren.
Am 1. Juli 2026 beginnt eine neue Zeitrechnung für viele kleine und mittlere Unternehmen im europäischen Lieferverkehr. Denn ab diesem Datum gilt die Tachographenpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger), sofern sie gewerblich im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur digitalen Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, bislang auf den klassischen Lkw-Fuhrpark ab 3,5 Tonnen beschränkt, weitet sich damit auf ein bislang nicht erfasstes Fahrzeugsegment aus. Für Flottenbetreiber bedeutet dies neue Herausforderungen – rechtlich, organisatorisch und technisch.