Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät ihn bei der Leitung der Organisation. Der Aufsichtsrat ist unmittelbar in Entscheidungen eingebunden, die für die Organisation von wesentlicher Bedeutung sind.
Der gewählte Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit und vertritt sie gegenüber Dritten. Der Vorsitzende steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden, um Fragen der Unternehmensstrategie, des Geschäftswachstums, der Compliance und der Vorschriften zu erörtern und zu klären.
Der Aufsichtsrat bei AUMOVIO besteht gemäß der Mitbestimmungsvereinbarung für die AUMOVIO SE aus 16 Mitgliedern, so dass auch die europäische Belegschaft darin und in der Satzung der Gesellschaft vertreten ist. Der Aufsichtsrat untergliedert sich ferner in Anteilseigner und Arbeitnehmer.